Ausgepflockte Durchfahrtsbreite für Feuerwehr — geplante nächste Schritte

09.08.2026 19:06


Liebe Seegemeinschaft, 


die erforderliche Durchfahrtsbreite wurde am 08.08.2026 nach Vorgabe der Feuerwehr und einer Probefahrt ausgepflockt. Die sichere Durchfahrt der Feuerwehr und anderer Einsatzfahrzeuge ist gewährleistet, wenn der Windschutz maximal bis zu diesem Pflöcken reicht (bis zu einer Höhe von vier Meter).


Nächste Schritte:

  • Ende August wird von einer beauftragte Firma der Windschutzgürtel überall dort zurückgeschnitten werden, wo dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist. Das genaue Datum wird noch bekannt gegeben! 
  • Derzeit werden mehrere Angebote von Firmen eingeholt um eine kostengünstige und gute Lösung zu finden. Sobald wir Angebote vorliegen haben, werden wir die ungefähren Kosten je betroffener Parzelle abschätzen können und bekanntgeben. Die genaue Kostenberechnung erfolgt aber nach der Durchführung der Arbeiten nach Aufwand, wobei die Gesamtkosten durch die Anzahl der betroffenen Parzellen dividiert wird. 
  • Die Verrechnung an die betroffenen Parzellen erfolgt im Nachhinein über die Interessensgemeinschaft. 
  • Es ist geplant den Rückschnitt künftig jährlich im Frühjahr durchzuführen zu lassen -- inkl. Nachschnitt nach Bedarf. Damit wird die jederzeitige Durchfahrt der Feuerwehr gewährleistet und es werden somit auch die Aspekte der Sicherheit und die Erwartungen der Gemeinde an unsere Seegemeinschaft erfüllt.
  • Wir sehen den Rückschnitt als Service, das künftig gerne in Anspruch genommen werden kann. Wenn sie nicht selbst schneiden wollen oder können, ist dies völlig on Ordnung! Die von uns beauftragte Firma wird den Rückschnitt für Sie zuverlässig und ordnungsgemäß durchführen.


Im Zuge des Auspflockens haben wir mit einigen Seeanrainern sprechen können. Danke für das Verständnis und die positiven Rückmeldungen!


Liebe Grüße 

Das Vorstandsteam



Hintergrundinformationen

  • Unsere Straße ist leider nicht einheitlich gleich breit und die Soll-Breite von fünf Metern wird teilweise bis zu rd. 10 cm unterschritten, aber auch überschritten. Das ist insofern relevant, da die Straße für zwei nebeneinander stehende/ fahrende Fahrzeuge mit fünf Meter ohnehin sehr eng ist und innenseitig kein Bankett, sondern Zäune, Sockel etc. vorhanden sind. Das bedeutet, dass Fahrzeuge somit nur nach außen, Richtung Windschutz, ausweichen können. Die variierende Straßenbreite macht es aber schwierig, ohne genaue Messung, die erforderliche Rückschnittstiefe zu eruieren. 
  • Die Pflöcke wurden in einem gemessenen Abstand von mindestens 5,25 m von der Grundstücksgrenze gesetzt, wobei lokale Gegebenheiten berücksichtigt wurden, so ist zum Beispiel vor den Kurven eine höhere Breite erforderlich. Solange die Vegetation im Windschutzgürtel bis zu einer Höhe von 4 m hinter den Pflöcken gehalten wird, ist eine sichere und zuverlässiger Durchfahrt durch Feuerwehr und andere Einsatzfahrzeuge gewährleistet. 
  • Das Thema Windschutzgürtel ist ja nicht neu und beschäftigt uns alle schon seit vielen Jahren. Dabei wurden schon viele verschiedene Varianten und Lösungsmöglichkeiten diskutiert, zum Beispiel die Autos windschutzseitig zu parken, die Straße zu verbreitern und den Windschutzgürtel weiter nach außen zu verlegen (Kauf eines Streifens der anliegenden Felder), eine Einbahnregelung u.v.m. Ebenso wurden rechtliche Aspekte, wie zum Beispiel die Anwendbarkeit der StVO, die Verpflichtung zurückzuschneiden beziehungsweise wen diese Verpflichtung trifft, unterschiede zwischen Pächtern und Eigentümern etc., diskutiert und beleuchtet. 
  • Wir denken, das mit der nun gewählten Vorgangsweise eine gute Lösung für alle gefunden wurde.



Mehr Infos: https://www.ig-gr-gemeindesee.net/news/feuerwehr-probefahrt-und-auspflocken-der-erforderlichen-durchfahrtsbreite-am-08-08-2026/

—————

Zurück