Ausgepflockte Durchfahrtsbreite für Feuerwehr — geplante nächste Schritte

09.08.2026 19:06


Liebe Seegemeinschaft, 


die erforderliche Durchfahrtsbreite wurde am 08.08.2026 nach Vorgabe der Feuerwehr und einer Probefahrt ausgepflockt. 

Die sichere Durchfahrt der Feuerwehr und anderer Einsatzfahrzeuge ist gewährleistet, wenn der Windschutz maximal bis zu diesen Pflöcken reicht (bis zu einer Höhe von vier Metern).


Nächste Schritte:

  • Ende August wird von einer beauftragten Firma der Windschutzgürtel überall dort zurückgeschnitten werden, wo dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist. Das genaue Datum wird noch bekannt gegeben! 
  • Derzeit werden mehrere Angebote von Firmen eingeholt um eine kostengünstige und gute Lösung zu finden. Sobald wir Angebote vorliegen haben, werden wir die Kosten je betroffener Parzelle abschätzen können und bekanntgeben. Die genaue Kostenberechnung erfolgt nach der Durchführung der Arbeiten nach Aufwand. Die Gesamtkosten werden dabei durch die Anzahl der betroffenen Parzellen dividiert.
  • Die Verrechnung an die betroffenen Parzellen erfolgt im Nachhinein über die Interessensgemeinschaft. 
  • Es ist geplant den Rückschnitt künftig jährlich im Frühjahr durchzuführen -- inkl. Nachschnitt während der Saison nach Bedarf. Damit wird die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen bei Notfällen jederzeit gewährleistet. Somit werden auch die Aspekte der Sicherheit für uns alle erfüllt. 
  • Ist der Rückschnitt zum angegebenen Stichtag im Frühjahr Ihrerseits nicht ordnungsgemäß erfolgt, sehen wir den Rückschnitt durch die beauftragte Firma als Service, das gerne in Anspruch genommen werden kann. Wenn sie nicht selbst schneiden wollen oder können, ist dies völlig on Ordnung! Die von uns beauftragte Firma wird den Rückschnitt für Sie zuverlässig und ordnungsgemäß durchführen.


Im Zuge des Auspflockens haben wir mit einigen Seeanrainern sprechen können. Danke für das Verständnis und die positiven Rückmeldungen!


Liebe Grüße 

Das Vorstandsteam



Hintergrundinformationen

  • Unsere Straße ist leider nicht einheitlich gleich breit. Das ist insofern relevant, da die Straße für zwei nebeneinander stehende/ fahrende Fahrzeuge mit fünf Meter ohnehin sehr eng ist und innenseitig kein Bankett, sondern Zäune, Sockel etc. vorhanden sind. Das bedeutet, dass Fahrzeuge somit nur nach außen, Richtung Windschutz, ausweichen können. Die variierende Straßenbreite macht es aber schwierig, ohne genaue Messung, die erforderliche Rückschnittstiefe zu eruieren. 
  • Die Pflöcke wurden in einem gemessenen Abstand von mindestens 5,25 m von der Grundstücksgrenze gesetzt, wobei lokale Gegebenheiten berücksichtigt wurden, so ist zum Beispiel vor den Kurven eine höhere Breite erforderlich. Solange die Vegetation im Windschutzgürtel bis zu einer Höhe von 4 m hinter den Pflöcken gehalten wird, ist eine sichere und zuverlässige Durchfahrt für Feuerwehr und andere Einsatzfahrzeuge gewährleistet. 
  • Das Thema Windschutzgürtel ist ja nicht neu und beschäftigt uns alle schon seit vielen Jahren. Dazu wurden schon viele Varianten diskutiert. Manche Ideen fanden bisher keine Mehrheiten oder waren aus verschiedenen (z.B. rechtlichen) Gründen nicht umsetzbar. Jedenfalls sind wir zum Rückschnitt verpflichtet. Das ergibt sich einerseits aus den Pachtverträgen mit der Gemeinde und andererseits aus der StVO.
  • Wir denken, dass mit der nun gewählten Vorgangsweise eine gute Lösung für alle gefunden wurde.     


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